Grafik_Kreis_Dann schreib uns und melde dich jetzt an!

KS/CS Kommunikation Schweiz: Schweizer Kommunikationsberufe erhalten Titel Professional Bachelor und Professional Master

Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen Absolvent eidgenössischer Kommunikationsprüfungen in der Schweiz die Titel «Professional Bachelor» und «Professional Master» führen. Gleichzeitig beschäftigt KS/CS Kommunikation Schweiz geplante Werbeverbote in der Westschweiz, die aus Sicht des Branchenverbands weitreichende Folgen für die Kommunikationsbranche haben könnten.

Neue Titel für eidgenössische Abschlüsse

Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes erhalten Absolvent:innen der höheren Berufsbildung international verständlichere Titel. Wer die eidgenössische Berufsprüfung für Kommunikationsfachleute bestanden hat und einen eidgenössischen Fachausweis besitzt, darf den Zusatz «Professional Bachelor» führen. Für Inhaber eines eidgenössischen Diploms als Kommunikationsleiter ist der Zusatz «Professional Master» vorgesehen.

Die neuen Titel gelten seit dem 1. Oktober 2026 auch rückwirkend. Wer bereits über einen entsprechenden Abschluss verfügt, kann den Titel ohne Antrag und ohne neue Urkunde führen. Die bestehenden Abschlüsse behalten ihre Gültigkeit. Bei neu erworbenen Qualifikationen sollen die Titel direkt auf dem Fachausweis oder Diplom erscheinen.

KS/CS Kommunikation Schweiz, die Trägerin der eidgenössischen Prüfungen für Kommunikationsfachleute und Kommunikationsleiter:innen, hatte sich nach eigenen Angaben seit Jahren für die Neuerung eingesetzt. Die Titel sollen die internationale Verständlichkeit und Anerkennung der praxisorientierten Abschlüsse verbessern.

Zudem können eidgenössische Prüfungen künftig neben Deutsch, Französisch und Italienisch auch auf Englisch angeboten werden. Das soll den Zugang zu den Prüfungen erleichtern und der Bedeutung des Englischen in der Kommunikations- und Werbebranche Rechnung tragen.

KS/CS warnt vor geplanten Werbeverboten

Neben der Titelreform beschäftigt den Verband die Regulierung von Werbung. In Genf und Neuenburg stehen Vorstösse im Raum, die Werbung für bestimmte Produkte und Dienstleistungen mit klimaschädlicher Wirkung einschränken oder verbieten sollen.

Ein Gesetzesentwurf der Grünen im Kanton Genf fordert ein Verbot von Aussenwerbung für Fluggesellschaften und Flugreisen. Das Verbot soll auf öffentlichem und einsehbarem privatem Grund sowie im Innern öffentlicher Gebäude gelten. Das Geschäft ist für die Parlamentsdebatte am 29. und 30. Oktober vorgesehen.

Noch umfassender ist eine Ende August eingereichte Motion im Kanton Neuenburg. Sie verlangt ein kantonsweites Aussenwerbeverbot für als klimaschädlich eingestufte Güter und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Flugreisen, Fast Fashion, tierische Lebensmittel und Finanzprodukte. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sich die Einschränkungen auf Fernsehen, Radio, Print- und Onlinemedien ausweiten lassen.

KS/CS lehnt beide Vorstösse ab. Der Verband befürchtet vor allem Rechtsunsicherheit, weil unklar sein könnte, welche Produkte und Werbeformen unter die Verbote fallen. Als Beispiele nennt er Hybridautos oder Kreditkarten mit Meilenprogrammen. Zudem argumentiert der Verband, dass Werbeverbote die Nachfrage nach den betreffenden Produkten nicht zwangsläufig verringerten, sondern Werbebudgets zu internationalen Onlineplattformen verlagern könnten.

Der Verband hat nach eigenen Angaben Positionsblätter zu den Vorstössen erarbeitet und eingereicht. Er ruft Kommunikationsfachleute auf, sich zu melden, wenn sie in der Westschweiz tätig und von den geplanten Verboten betroffen sind. Konkrete Beispiele aus der Praxis sollen die Argumentation des Verbands unterstützen.

Weitere werberelevante Geschäfte im Parlament

Auch in der Herbstsession standen Werberegulierungen auf der politischen Agenda. Ein Postulat verlangte einen Bericht zur «Erklärung von Mailand» sowie strengere Werbeeinschränkungen für zuckerhaltige Lebensmittel. KS/CS sprach sich dagegen aus und verwies auf die Selbstregulierung der Branche. Der Nationalrat lehnte das Postulat am 21. September deutlich ab.

Eine weitere Motion zielte darauf ab, das Bewerben und Verkaufen von KI-Anwendungen zu verbieten, mit denen sich aus Bildern Nacktaufnahmen generieren lassen. Diesen Vorstoss unterstützte KS/CS. Da das Geschäft nicht innerhalb der zweijährigen Frist behandelt wurde, wurde es abgeschrieben.

Die unterschiedlichen Positionen zeigen, dass der Verband Werberegulierung nicht grundsätzlich ablehnt, sondern je nach Gegenstand bewertet. Während er bei den geplanten Klimawerbeverboten vor unklaren Regeln warnt, unterstützt er ein Verbot von Anwendungen, die mithilfe künstlicher Intelligenz entwürdigende Nacktaufnahmen erzeugen.

ks-cs.ch, markt-kom.com

Diesen Beitrag…